Allgemeine Vertragsbedingungen der GAIN Software GmbH für den Verkauf von Standardsoftware
Inhaltsverzeichnis
- Geltungsbereich
- Vertragsschluss
- Widerrufsrecht
- Preise und Zahlungsbedingungen
- Liefer- und Versandbedingungen
- Einräumung von Nutzungsrechten für Lizenzschlüssel
- Vertragsdauer und Vertragsbeendigung bei Abonnementverträgen
- Eigentumsvorbehalt
- Mängelhaftung (Gewährleistung)
- Haftung
- Einlösung von Aktionsgutscheinen
- Einlösung von Geschenkgutscheinen
- Anwendbares Recht
- Gerichtsstand
- Alternative Streitbeilegung
1) Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Gain Software GmbH (nachfolgend „Verkäufer"), gelten für alle Verträge zur Lieferung von Waren, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Verkäufer hinsichtlich der vom Verkäufer in seinem Online-Shop dargestellten Waren abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Für Verträge zur Lieferung von Gutscheinen gelten diese AGB entsprechend, sofern insoweit nicht etwas Abweichendes geregelt ist.
1.3 Für Verträge zur Bereitstellung von Lizenzschlüsseln gelten diese AGB entsprechend, sofern insoweit nicht etwas Abweichendes geregelt ist. Dabei schuldet der Verkäufer die Bereitstellung eines Lizenzschlüssels zur Nutzung der von ihm beschriebenen digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen (nachfolgend „digitale Produkte“) sowie die Einräumung der vertraglich vereinbarten Rechte zur Nutzung der jeweiligen digitalen Produkte. Der Kunde erwirbt kein geistiges Eigentum an dem digitalen Produkt. Für die Beschaffenheit des digitalen Produkts ist die jeweilige Produktbeschreibung des Verkäufers maßgeblich.
1.4 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.5 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.6 Gegenstand des Vertrages kann – je nach Produktbeschreibung des Verkäufers - sowohl der Bezug von Waren im Wege einer Einmallieferung als auch der Bezug von Waren im Wege einer dauerhaften Lieferung (nachfolgend „Abonnementvertrag“) sein. Beim Abonnementvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, dem Kunden die vertraglich geschuldete Ware für die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit in den vertraglich geschuldeten Zeitintervallen zu liefern.
2) Vertragsschluss
2.1 Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
2.2 Der Kunde kann das Angebot über das in den Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Ferner kann der Kunde das Angebot auch per E-Mail, per Fax, per Online-Kontaktformular, postalisch oder telefonisch gegenüber dem Verkäufer abgeben.
2.3 Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,
- indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
- indem er dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder
- indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
2.4 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Verkäufers wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Verkäufer erfolgt nicht. Sofern der Kunde vor Absendung seiner Bestellung ein Nutzerkonto im Online-Shop des Verkäufers eingerichtet hat, werden die Bestelldaten auf der Website des Verkäufers archiviert und können vom Kunden über dessen passwortgeschütztes Nutzerkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden.
2.5 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Verkäufers kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Button anklickt, welcher den Bestellvorgang abschließt.
2.6 Für den Vertragsschluss stehen unterschiedliche Sprachen zur Verfügung. Die konkrete Sprachauswahl wird im Online-Shop angezeigt.
2.7 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
3) Widerrufsrecht
3.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
3.2 Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Verkäufers.
4) Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.
4.2 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.
4.3 Die Zahlungsmöglichkeit/en wird/werden dem Kunden im Online-Shop des Verkäufers mitgeteilt.
4.4 Bei Auswahl der Zahlungsart Rechnungskauf wird der Kaufpreis fällig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. In diesem Fall ist der Kaufpreis innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Verkäufer behält sich vor, die Zahlungsart Rechnungskauf nur bis zu einem bestimmten Bestellvolumen anzubieten und diese Zahlungsart bei Überschreitung des angegebenen Bestellvolumens abzulehnen. In diesem Fall wird der Verkäufer den Kunden in seinen Zahlungsinformationen im Online-Shop auf eine entsprechende Zahlungsbeschränkung hinweisen.
5) Liefer- und Versandbedingungen
5.1 Bietet der Verkäufer den Versand der Ware an, so erfolgt die Lieferung innerhalb des vom Verkäufer angegebenen Liefergebietes an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich.
5.2 Scheitert die Zustellung der Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die dem Verkäufer hierdurch entstehenden angemessenen Kosten. Dies gilt im Hinblick auf die Kosten für die Hinsendung nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt. Für die Rücksendekosten gilt bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kunden die in der Widerrufsbelehrung des Verkäufers hierzu getroffene Regelung.
5.3 Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch bei Verbrauchern bereits auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und der Verkäufer dem Kunden diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat.
5.4 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.
5.5 Selbstabholung ist aus logistischen Gründen nicht möglich.
5.6 Gutscheine werden dem Kunden wie folgt bereitgestellt:
- per E-Mail
5.7 Lizenzschlüssel werden dem Kunden wie folgt bereitgestellt:
- per Download
- per E-Mail
6) Einräumung von Nutzungsrechten für Lizenzschlüssel
6.1 Der bereitgestellte Lizenzschlüssel berechtigt den Kunden zur Nutzung des aus der jeweiligen Produktbeschreibung des Verkäufers ersichtlichen digitalen Produkts in dem dort beschriebenen Umfang.
6.2 Soweit sich der Lizenzschlüssel auf die einmalige Bereitstellung eines digitalen Inhalts bezieht, wird die Rechtseinräumung erst wirksam, wenn der Kunde die geschuldete Vergütung vollständig geleistet hat.
7) Vertragsdauer und Vertragsbeendigung bei Abonnementverträgen
7.1 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
7.2 Kündigungen haben schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) zu erfolgen.
8) Eigentumsvorbehalt
Tritt der Verkäufer in Vorleistung, behält er sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
9) Mängelhaftung (Gewährleistung)
Soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Hiervon abweichend gilt bei Verträgen zur Lieferung von Waren:
9.1 Handelt der Kunde als Unternehmer,
- hat der Verkäufer die Wahl der Art der Nacherfüllung;
- beträgt bei neuen Waren die Verjährungsfrist für Mängelrechte ein Jahr ab Ablieferung der Ware;
- sind bei gebrauchten Waren die Mängelrechte ausgeschlossen;
- beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.
9.2 Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht
- für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden,
- für den Fall, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat,
- für Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,
- für eine ggf. bestehende Verpflichtung des Verkäufers zur Bereitstellung von Aktualisierungen für digitale Produkte, bei Verträgen zur Lieferung von Waren mit digitalen Elementen.
9.3 Darüber hinaus gilt für Unternehmer, dass die gesetzlichen Verjährungsfristen für einen ggf. bestehenden gesetzlichen Rückgriffsanspruch unberührt bleiben.
9.4 Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.
9.5 Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.
10) Haftung
Der Verkäufer haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
10.1 Der Verkäufer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
- aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.2 Verletzt der Verkäufer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
10.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.
10.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Verkäufers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
11) Einlösung von Aktionsgutscheinen
11.1 Gutscheine, die vom Verkäufer im Rahmen von Werbeaktionen mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer unentgeltlich ausgegeben werden und die vom Kunden nicht käuflich erworben werden können (nachfolgend "Aktionsgutscheine"), können nur im Online-Shop des Verkäufers und nur im angegebenen Zeitraum eingelöst werden.
11.2 Einzelne Produkte können von der Gutscheinaktion ausgeschlossen sein, sofern sich eine entsprechende Einschränkung aus dem Inhalt des Aktionsgutscheins ergibt.
11.3 Aktionsgutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.
11.4 Pro Bestellung kann immer nur ein Aktionsgutschein eingelöst werden.
11.5 Der Warenwert muss mindestens dem Betrag des Aktionsgutscheins entsprechen. Etwaiges Restguthaben wird vom Verkäufer nicht erstattet.
11.6 Reicht der Wert des Aktionsgutscheins zur Deckung der Bestellung nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen vom Verkäufer angebotenen Zahlungsarten gewählt werden.
11.7 Das Guthaben eines Aktionsgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.
11.8 Der Aktionsgutschein wird nicht erstattet, wenn der Kunde die mit dem Aktionsgutschein ganz oder teilweise bezahlte Ware im Rahmen seines gesetzlichen Widerrufsrechts zurückgibt.
11.9 Der Aktionsgutschein ist übertragbar. Der Verkäufer kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber, der den Aktionsgutschein im Online-Shop des Verkäufers einlöst, leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.
12) Einlösung von Geschenkgutscheinen
12.1 Gutscheine, die über den Online-Shop des Verkäufers käuflich erworben werden können (nachfolgend "Geschenkgutscheine"), können nur im Online-Shop des Verkäufers eingelöst werden, sofern sich aus dem Gutschein nichts anderes ergibt.
12.2 Geschenkgutscheine und Restguthaben von Geschenkgutscheinen sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar. Restguthaben werden dem Kunden bis zum Ablaufdatum gutgeschrieben.
12.3 Geschenkgutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.
12.4 Bei einer Bestellung können auch mehrere Geschenkgutscheine eingelöst werden.
12.5 Geschenkgutscheine können nur für den Kauf von Waren und nicht für den Kauf von weiteren Geschenkgutscheinen verwendet werden.
12.6 Reicht der Wert des Geschenkgutscheins zur Deckung der Bestellung nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen vom Verkäufer angebotenen Zahlungsarten gewählt werden.
12.7 Das Guthaben eines Geschenkgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.
12.8 Der Geschenkgutschein ist nur für die Verwendung durch die auf ihm benannte Person bestimmt. Eine Übertragung des Geschenkgutscheins auf Dritte ist ausgeschlossen. Der Verkäufer ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die materielle Anspruchsberechtigung des jeweiligen Gutscheininhabers zu prüfen.
13) Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
14) Gerichtsstand
Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
15) Alternative Streitbeilegung
Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
1. Geltung der Vertragsbedingungen
(1) Für den Verkauf von Standardsoftware, für im Rahmen des Kaufvertrages vereinbarte Dienstleistungen und für vorvertragliche Schuldverhältnisse gelten im unternehmerischen Verkehr ausschließlich diese Allgemeinen Vertragsbedingungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die GAIN Software GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(2) Auch wenn beim künftigen Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich die Allgemeinen Vertragsbedingungen der GAIN Software GmbH in ihrer bei Abgabe der Erklärung des Bestellers unter https://www.gain.de/agb/ abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes.
(3) Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten nur § 3, § 4, § 7 Abs. 1 bis 3 und § 14; im Übrigen gelten die gesetzlichen Regeln.
(4) Für die Lieferung der Standardsoftware gelten ergänzend die §§ 433 ff. BGB. Für ergänzende Dienstleistungen (z. B. Installationen, Parametrisierungen, Schulungen) gelten ergänzend die §§ 611 ff. BGB.
2. Vertragsschluss
(1) Angebote der GAIN Software GmbH sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch beiderseits unterzeichneten Vertrag oder durch schriftliche Auftragsbestätigung der GAIN Software GmbH zustande, außerdem dadurch, dass die GAIN Software GmbH nach der Bestellung mit der Leistungserbringung beginnt. Die GAIN Software GmbH kann schriftliche Bestätigungen mündlicher Vertragserklärungen des Bestellers verlangen.
(2) Der Besteller hält sich vier Wochen an seine Erklärungen zum Abschluss von Verträgen gebunden.
(3) Für Lieferungen und Leistungen anderer Art (z. B. Hardwarelieferungen, Softwarepflege, Installationen und Parametrisierungen der Software, Schulungen) sind gesonderte Verträge zu schließen. Die GAIN Software GmbH ist für die Dauer von drei Monaten ab dem Vertragsschluss über den Erwerb der Software verpflichtet, auf Wunsch des Bestellers einen Vertrag über solche weiteren Dienstleistungen zu den heute geltenden Bedingungen (siehe https://www.gain.de/agb/) zu schließen. Im Übrigen steht der Abschluss solcher Verträge beiden Vertragspartnern frei.
3. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
(1) Gegenstand dieser Vertragsbedingungen ist nur die Lieferung von Standardsoftware und die Einräumung der Nutzungsrechte nach § 4, außerdem die beim Kauf mitbestellten Dienstleistungen, z. B. die Schulung nach § 15.
(2) Der Besteller hat vor Vertragsabschluss überprüft, dass die Spezifikation der Software seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Ihm sind die wesentlichen Funktionsmerkmale und -bedingungen der Software bekannt.
(3) Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Lieferungen und Leistungen ist der beiderseits unterzeichnete Vertrag oder die Auftragsbestätigung der GAIN Software GmbH, sonst das Angebot der GAIN Software GmbH. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbaren haben oder die GAIN Software GmbH sie schriftlich bestätigt hat. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung oder der schriftlichen Bestätigung durch die GAIN Software GmbH.
(4) Produktbeschreibungen, Darstellungen, Testprogramme usw. sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der schriftlichen Erklärung durch die Geschäftsleitung der GAIN Software GmbH.
(5) Der Besteller erhält die Software bestehend aus dem Maschinenprogramm und dem Benutzerhandbuch. Die Technik der Auslieferung der Software richtet sich nach den Vereinbarungen; sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Programm und Handbuch online ausgeliefert. Der Besteller hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellprogramms.
(6) Die GAIN Software GmbH erbringt alle Lieferungen und Leistungen nach dem Stand der Technik.
4. Rechte des Bestellers an der Software
(1) Die Software (Programm und Benutzerhandbuch) ist rechtlich geschützt. Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Schutzrechte an der Software sowie an sonstigen Gegenständen, die die GAIN Software GmbH dem Besteller im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlässt oder zugänglich macht, stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich der GAIN Software GmbH zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat die GAIN Software GmbH entsprechende Verwertungsrechte.
(2) Der Besteller ist nur berechtigt, mit dem Programm eigene Daten selbst im eigenen Betrieb für eigene Zwecke zu verarbeiten. Alle Datenverarbeitungsgeräte (z. B. Festplatten und Zentraleinheiten), auf die die Programme ganz oder teilweise, kurzzeitig oder auf Dauer kopiert oder übernommen werden, müssen sich in Räumen des Bestellers befinden und in seinem unmittelbaren Besitz stehen. Weitere vertragliche Nutzungsregeln (z. B. die Beschränkung auf eine Anzahl von Arbeitsplätzen oder Personen) sind technisch einzurichten und praktisch einzuhalten. Die GAIN Software GmbH räumt dem Besteller hiermit die für diese Nutzung notwendigen Befugnisse als einfaches Nutzungsrecht ein, einschließlich des Rechts zur Fehlerbeseitigung. Für die Dauer des Nutzungsrechts gilt § 13.
(3) Der Besteller darf die für einen sicheren Betrieb erforderlichen Sicherungskopien der Programme erstellen. Die Sicherungskopien müssen sicher verwahrt werden und, soweit technisch möglich, mit dem Urheberrechtsvermerk des Original-Datenträgers oder der online übertragenen Fassung der Software versehen werden. Urheberrechtsvermerke, Marken und Produktkennzeichnungen dürfen nicht gelöscht, geändert oder unterdrückt werden. Nicht mehr benötigte Kopien sind zu löschen oder zu vernichten. Das Benutzerhandbuch und andere von der GAIN Software GmbH überlassene Unterlagen dürfen nur für betriebsinterne Zwecke kopiert werden.
(4) Der Besteller ist nur nach den folgenden Regeln berechtigt, die Software an einen Dritten weiterzugeben: a) Die Weitergabe an den Dritten erfolgt durch Verkauf auf Dauer und ohne Rückgabeanspruch oder Rückerwerbsoption. b) Der Dritte gibt gegenüber der GAIN Software GmbH folgende schriftliche Erklärung ab: „Wir wollen von Klicken Sie hier, um Text einzugeben (Firma und Adresse des Bestellers) die Software Klicken Sie hier, um Text einzugeben (genaue Bezeichnung einschließlich Benennung des Lizenzvolumens) erwerben. Uns liegen in Kopie die Dokumente vor, aus welchen sich ergibt, mit welchen Nutzungsrechten und welchen Pflichten der Vorerwerber die Software erworben hat. Wir verpflichten uns Ihnen gegenüber, diese Nutzungsregeln einzuhalten. Dies gilt insbesondere in Bezug auf § 4, § 13 Abs. 2 und 3, § 14 und § 16 der damals vereinbarten Allgemeinen Vertragsbedingungen. Unser Nutzungsrecht beginnt frühestens, wenn der Vorerwerber Ihnen schriftlich mitgeteilt hat, dass er, soweit möglich und zumutbar, die Software gelöscht hat und dass er mit Beginn unseres Nutzungsrechts kein Recht auf Nutzung der Software mehr hat. Wir verpflichten uns, im Fall einer Veräußerung der Software durch uns dieselben Regeln einzuhalten, wie sie insofern unserem Rechtsvorgänger Ihnen gegenüber obliegen.“ c) Der Besteller hat dafür zu sorgen, dass der Dritte erst dann die Software nutzen darf, wenn der Besteller den Löschungsvorgang der Software durchgeführt hat und wenn der GAIN Software GmbH die vom Dritten unterschriebene Erklärung nach (b) vorliegt. d) Das Recht zur Weiterveräußerung bezieht sich auf den Stand des Computerprogramms, wie er dem Besteller zum Zeitpunkt der Weitergabe an den Dritten vorliegt. e) Der Besteller darf die Software – zusätzlich zur Eigennutzung – den mit ihm nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen zur dort eigenen Nutzung nach den Regeln dieses Vertrages überlassen. Dieses Nutzungsrecht ist temporär; es endet, wenn der Besteller und das nutzende Unternehmen nicht mehr miteinander verbundene Unternehmen sind oder Der Betrieb der Software darf für den Besteller und die mit ihm nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen durch eines dieser Unternehmen durchgeführt werden. Im Falle eines Verstoßes des Bestellers gegen diese Regeln schuldet er der GAIN Software GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe der Hälfte des Betrages, den der Dritte nach der dann aktuellen Preisliste für die Software bei der GAIN Software GmbH hätte zahlen müssen, zumindest in Höhe der Hälfte des heute vereinbarten Kaufpreises.
(5) Die Regeln nach Abs. 2 und Abs. 3 gelten auch, wenn der Besteller eine Fehlerbeseitigung oder (soweit zulässig) eine sonstige Bearbeitung der Programme durchführt oder die Software zu Schulungszwecken einsetzt.
(6) Der Besteller darf die Schnittstelleninformationen der Programme nur in den Schranken des § 69e UrhG dekompilieren und erst dann, wenn er schriftlich die GAIN Software GmbH von seinem Vorhaben unterrichtet und mit einer Frist von zumindest zwei Wochen um Überlassung der erforderlichen Schnittstelleninformationen gebeten hat. Für alle Kenntnisse und Informationen, die der Besteller über die Software im Rahmen des Dekompilierens bekommt, gilt § 14. Vor jeder Einschaltung von Dritten verschafft er der GAIN Software GmbH eine schriftliche Erklärung des Dritten, dass dieser sich unmittelbar der GAIN Software GmbH gegenüber zur Einhaltung der in §§ 4 und 14 festgelegten Regeln verpflichtet.
(7) Alle anderen Verwertungshandlungen, insbesondere die Vermietung, der Verleih und die Verbreitung in körperlicher oder unkörperlicher Form, der Gebrauch der Software durch und für Dritte (z. B. durch Outsourcing, Rechenzentrumstätigkeiten, Application Service Providing) sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung der GAIN Software GmbH nicht erlaubt.
(8) Vertragsgegenstände, Unterlagen, Vorschläge, Testprogramme usw. der GAIN Software GmbH, die dem Besteller vor oder nach Vertragsabschluss zugänglich werden, gelten als geistiges Eigentum und als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis der GAIN Software GmbH. Sie dürfen ohne schriftliche Gestattung der GAIN Software GmbH nicht in gleich welcher Weise genutzt werden und sind nach § 14 geheim zu halten.
(9) An geänderter, erweiterter oder neu erstellter Software erwirbt der Besteller dieselben Rechte wie an der Standardsoftware.
5. Leistungszeit, Verzögerungen, Leistungsort
(1) Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens der GAIN Software GmbH schriftlich als verbindlich bezeichnet. Die GAIN Software GmbH kann Teilleistungen erbringen, soweit die gelieferten Teile für den Besteller sinnvoll nutzbar sind.
(2) Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Besteller in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet, und um den Zeitraum, in dem die GAIN Software GmbH durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, an der Lieferung oder Leistung gehindert ist, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Zu diesen Umständen zählen auch höhere Gewalt und Arbeitskampf. Fristen gelten auch um den Zeitraum als verlängert, in welchem der Besteller vertragswidrig eine Mitwirkungsleistung nicht erbringt, z. B. eine Information nicht gibt, einen Zugang nicht schafft, eine Beistellung nicht liefert oder Mitarbeiter nicht zur Verfügung stellt.
(3) Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.
(4) Mahnungen und Fristsetzungen des Bestellers bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen.
(5) Leistungsort von Dienstleistungen ist der Ort, an dem die Dienstleistung zu erbringen ist. Im Übrigen ist für alle Leistungen aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz der GAIN Software GmbH der Leistungsort.
6. Vertragsbindung und Vertragsbeendigung
(1) Jede Beendigung des weiteren Leistungsaustausches (z. B. bei Rücktritt, Minderung, Kündigung aus wichtigem Grund, Schadensersatz statt der Leistung) muss stets unter Benennung des Grundes und mit angemessener Fristsetzung zur Beseitigung (üblicherweise zumindest zwei Wochen) angedroht werden und kann nur binnen zwei Wochen nach Fristablauf erklärt werden. In den gesetzlich angeordneten Fällen (vgl. § 323 Abs. 2 BGB) kann die Fristsetzung entfallen. Wer die Störung ganz oder überwiegend zu vertreten hat, kann die Rückabwicklung nicht verlangen.
(2) Alle Erklärungen in diesem Zusammenhang bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
7. Vergütung, Zahlung
(1) Die vereinbarte Vergütung ist nach Ablieferung der Software (für Schulungen nach Durchführung der Schulung) und Eingang der Rechnung beim Besteller ohne Abzug fällig und innerhalb von 10 Tagen zahlbar.
(2) Mangels anderer Vereinbarung gilt die jeweilige Preis- und Konditionenliste der GAIN Software GmbH.
(3) Fahrtkosten, Spesen, Zubehör, Versandkosten und Telekommunikationskosten sind zusätzlich nach Aufwand zu vergüten. Zusätzliche vom Besteller verlangte Leistungen (z. B. Beratungen und Unterstützung bei der Programminstallation) werden nach der jeweils aktuellen Preisliste der GAIN Software GmbH in Rechnung gestellt.
(4) Zu allen Preisen kommt die Umsatzsteuer hinzu.
(5) Der Besteller kann nur mit von der GAIN Software GmbH anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Besteller Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der GAIN Software GmbH an Dritte abtreten. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem Besteller nur innerhalb dieses Vertragsverhältnisses zu.
8. Pflichten des Bestellers
(1) Der Besteller ist verpflichtet, alle Liefergegenstände der GAIN Software GmbH unverzüglich ab Lieferung oder ab Zugänglichmachung entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen (§ 377 HGB) fachkundig zu untersuchen und erkannte Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung des Fehlers zu rügen. Der Besteller testet jedes Modul gründlich auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation, bevor er mit der produktiven Nutzung beginnt. Dies gilt auch für Programme, die der Besteller im Rahmen der Gewährleistung und eines Pflegevertrages bekommt.
(2) Der Besteller trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass das Programm ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z. B. durch Datensicherung, Dokumentation der Softwarenutzung, Störungsdiagnose, regelmäßige Prüfung der Ergebnisse, Notfallplanung). Es liegt in seiner Verantwortung, die Funktionsfähigkeit der Arbeitsumgebung des Programms sicherzustellen.
9. Sachmängel
(1) Die Software hat bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit und eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte, bei fehlender Vereinbarung für die gewöhnliche Verwendung. Sie genügt dem Kriterium praktischer Tauglichkeit und hat die bei Software dieser Art übliche Qualität; sie ist jedoch nicht fehlerfrei. Eine Funktionsbeeinträchtigung des Programms, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o. ä. resultiert, ist kein Mangel. Eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt.
(2) Bei Sachmängeln kann die GAIN Software GmbH zunächst nacherfüllen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der GAIN Software GmbH durch Beseitigung des Mangels, durch Lieferung von Software, die den Mangel nicht hat, oder dadurch, dass die GAIN Software GmbH Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Wegen eines Mangels sind zumindest drei Nachbesserungsversuche hinzunehmen. Eine gleichwertige neue Programmversion oder die gleichwertige vorhergehende Programmversion ohne den Fehler ist vom Besteller zu übernehmen, wenn dies für ihn zumutbar ist. Die Installation von Software (Patches oder neue Versionen) ist Aufgabe des Bestellers.
(3) Der Besteller unterstützt die GAIN Software GmbH bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung, indem er insbesondere auftretende Probleme konkret beschreibt, die GAIN Software GmbH umfassend informiert und ihr die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt. Die GAIN Software GmbH kann die Mangelbeseitigung nach ihrer Wahl vor Ort oder in ihren Geschäftsräumen durchführen. Die GAIN Software GmbH kann Leistungen auch durch Fernwartung erbringen. Der Besteller hat auf eigene Kosten für die erforderlichen technischen Voraussetzungen zu sorgen und der GAIN Software GmbH nach entsprechender vorheriger Ankündigung elektronischen Zugang zur Software zu gewähren.
(4) Die Vertragspartner vereinbaren folgende Fehlerklassen und Reaktionszeiten: a) Fehlerklasse 1: Betriebsverhindernde Mängel: Der Fehler verhindert den Geschäftsbetrieb beim Besteller; eine Umgehungslösung liegt nicht vor: Die GAIN Software GmbH beginnt unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Stunden nach Fehlermeldung mit der Fehlerbeseitigung und setzt sie mit Nachdruck bis zur Beseitigung des Fehlers fort, soweit zumutbar auch außerhalb der üblichen Arbeitszeit (siehe https://www.gain.de/pdm-service/ support/). b) Fehlerklasse 2: Betriebsbehindernde Mängel: Der Fehler behindert den Geschäftsbetrieb beim Besteller erheblich; die Nutzung der Software ist jedoch mit Umgehungslösungen oder mit temporär akzeptablen Einschränkungen oder Erschwernissen möglich: Die GAIN Software GmbH beginnt bei Fehlermeldung vor 10.00 Uhr mit der Fehlerbeseitigung am selben Tag, bei späterer Fehlermeldung zu Beginn des nächsten Arbeitstages und setzt sie bis zur Beseitigung des Fehlers innerhalb der üblichen Arbeitszeit fort. Die GAIN Software GmbH kann zunächst eine Umgehungslösung aufzeigen und den Fehler später beseitigen, wenn dies für den Besteller zumutbar ist. c) Fehlerklasse 3: Sonstige Mängel: Die GAIN Software GmbH beginnt innerhalb einer Woche mit der Fehlerbeseitigung oder beseitigt den Fehler erst mit dem nächsten Programmstand, wenn dies für den Besteller zumutbar ist.
(5) Die Fristen nach Abs. 4 beginnen mit einer Fehlermeldung nach § 8 Abs. 1. Für die Fristberechnung gilt § 5 Abs. 2 und 3. Bei Meinungsverschiedenheit über die Zuordnung eines Fehlers in die Klassen nach Abs. 4 kann der Besteller die Einstufung in eine höhere Fehlerklasse verlangen. Er erstattet der GAIN Software GmbH den Zusatzaufwand, wenn er nicht nachweist, dass seine Einstufung richtig war.
(6) Die GAIN Software GmbH kann Vergütung für Mehraufwendungen daraus verlangen, dass die Software verändert, außerhalb der vorgegebenen Umgebung eingesetzt oder falsch bedient wurde. Sie kann Aufwendungsersatz verlangen, wenn kein Mangel gefunden wird und der Besteller die Mangelrüge nicht ohne Fahrlässigkeit erhoben hatte. Die Beweislast liegt beim Besteller. § 254 BGB gilt entsprechend.
(7) Wenn die GAIN Software GmbH die Nacherfüllung endgültig verweigert oder diese endgültig fehlschlägt oder dem Besteller nicht zumutbar ist, kann der Besteller im Rahmen des § 6 entweder vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen herabsetzen und zusätzlich nach § 11 Schadensersatz oder Aufwendungsersatz verlangen. Die Ansprüche verjähren nach § 12.
10. Rechtsmängel
(1) Die GAIN Software GmbH gewährleistet, dass der vertragsgemäßen Nutzung der Software durch den Besteller keine Rechte Dritter entgegenstehen. Bei Rechtsmängeln leistet die GAIN Software GmbH dadurch Gewähr, dass sie dem Besteller nach ihrer Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Software oder an gleichwertiger Software verschafft.
(2) Der Besteller unterrichtet die GAIN Software GmbH unverzüglich schriftlich, falls Dritte Schutzrechte (z. B. Urheber- oder Patentrechte) an der Software geltend machen. Die GAIN Software GmbH unterstützt den Besteller bei dessen Verteidigung gegen die Angriffe des Dritten durch Beratung und Information. (3) § 9 Abs. 2, 6, 7 gelten entsprechend.
11. Haftung
(1) Die GAIN Software GmbH leistet Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Sach- und Rechtsmängeln, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang: a) Die Haftung bei Vorsatz, Arglist und aus Garantie ist unbeschränkt. b) Bei grober Fahrlässigkeit haftet die GAIN Software GmbH in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. c) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) haftet die GAIN Software GmbH in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch mit EUR 100.000 je Schadensfall und EUR 1 Mio. für alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag insgesamt.
(2) Der GAIN Software GmbH bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Besteller hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Abwehr von Schadsoftware jeweils nach dem aktuellen Stand der Technik.
(3) Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen ohne Beschränkungen.
12. Verjährung
(1) Die Verjährungsfrist beträgt a) bei Sachmängeln für Ansprüche auf Kaufpreisrückzahlung aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr ab Ablieferung der Software, jedoch für ordnungsgemäß gerügte Mängel nicht weniger als drei Monate ab Abgabe der wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung; b) bei anderen Ansprüchen aus Sachmängeln ein Jahr; c) bei Ansprüchen aus Rechtsmängeln zwei Jahre, wenn der Rechtsmangel nicht in einem Recht eines Dritten liegt, auf Grund dessen der Dritte die in § 3 Abs. 5 genannten Gegenstände herausverlangen oder die Unterlassung ihrer Nutzung verlangen kann; d) bei nicht auf Sach- oder Rechtsmängeln beruhenden Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zwei Jahre; die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Besteller von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.,
(2) Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie, Arglist und in den in § 11 Abs. 3 genannten Fällen gilt Abs. 1 nicht.
13. Beginn und Ende der Rechte des Bestellers
(1) Das Eigentum an gelieferten Sachen und die Rechte nach § 4 gehen erst mit vollständiger Bezahlung der vertragsgemäßen Vergütung auf den Besteller über. Zuvor hat er nur ein vorläufiges, nur schuldrechtliches und nach Abs. 2 widerrufbares Nutzungsrecht.
(2) Die GAIN Software GmbH kann die Rechte nach § 4 aus wichtigem Grund unter den Voraussetzungen des § 6 beenden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der GAIN Software GmbH unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der dauerhafte Verbleib der Software beim Besteller nicht zuzumuten ist, insbesondere wenn der Besteller in erheblicher Weise gegen § 4 verstößt.
(3) Wenn die Rechte nach § 4 nicht entstehen oder wenn sie enden, kann die GAIN Software GmbH vom Besteller die Rückgabe der überlassenen Gegenstände verlangen oder die schriftliche Versicherung, dass sie vernichtet sind, außerdem die Löschung oder Vernichtung aller Kopien der Gegenstände und die schriftliche Versicherung, dass dies geschehen ist.
14. Softwarewartung
Die Vertragspartner vereinbaren die Pflege der folgenden Software: PDM Software GAIN Collaboration sowie aller Module von GAIN Collaboration. Die mit Bestellung gültige Softwarewartung bildet zusammen mit den im Rahmen der Bestellung vereinbarten Allgemeine Vertragsbedingungen der GAIN Software GmbH für den Verkauf von Standardsoftware eine Einheit.
(1) Leistungen
GAIN Software GmbH erbringt folgende Leistungen:
GAIN Software GmbH entwickelt die Software in Bezug auf Qualität und Modernität fort, passt sie an geänderte Anforderungen an, beseitigt Fehler, um die nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen der GAIN Software GmbH für den Verkauf von Standardsoftware dem Softwareüberlassungsvertrag geschuldete Qualität aufrechtzuerhalten, und überlässt dem Auftraggeber hieraus entstehende neue Versionen der Software (Updates). Miterfasst sind kleinere Funktionserweiterungen. GAIN Software GmbH kann die neue Software so ausliefern, wie dies für die erste Auslieferung nach den Allgemeine Vertragsbedingungen der GAIN Software GmbH für den Verkauf von Standardsoftware gestattet war, oder dadurch, dass die neue Version dem Auftraggeber elektronisch zugänglich gemacht wird. Bei einer Änderung des Stands der Technik behält sich GAIN Software GmbH eine Änderung der Auslieferung vor.
(2) Leistungszeit
Die Laufzeit der Softwarewartung beträgt im Normalfall 12 Monate und beginnt mit der Bestellung durch den Auftraggeber. GAIN Software GmbH plant, jährlich mindestens zwei, höchstens vier Programmstände zur Verfügung zu stellen.
(3) Rechte
Der Auftraggeber hat an der ihm im Rahmen der Pflege überlassenen Software die in den Allgemeinen Vertragsbedingungen der GAIN Software GmbH für den Verkauf von Standardsoftware genannten Rechte. Er darf jedoch stets nur eine Version produktiv nutzen.
(4) Vertragsdauer
Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von drei Monaten zum Ablaufende gekündigt werden. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform nach § 126 BGB.
15. Geheimhaltung und Datenschutz
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Gegenstände (z. B. Software, Unterlagen, Informationen), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Gegenstände so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.
(2) Der Besteller macht die Vertragsgegenstände nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen. Er belehrt diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Gegenstände.
(3) Die GAIN Software GmbH verarbeitet die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Bestellers unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die GAIN Software GmbH darf den Besteller nach erfolgreichem Abschluss der Leistungen als Referenzkunden benennen.
16. Ergänzende Dienstleistungen
(1) Ergänzende Dienstleistungen (§ 1 Abs. 4) erfolgen bei der GAIN Software GmbH. Der Besteller kann die Dienstleistung in seinen Räumen durchführen lassen, wenn er die erforderliche technische Ausrüstung stellt. Er hat dann entsprechend der jeweils aktuellen Preisliste der GAIN Software GmbH zusätzlich für die Fahrzeiten und Fahrtkosten aufzukommen.
(2) Die GAIN Software GmbH kann einen Dienstleistungstermin aus wichtigem Grund absagen. Die GAIN Software GmbH wird dem Besteller die Absage eines Termins rechtzeitig mitteilen und Ersatztermine anbieten.
17. Schluss
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden. Zur Wahrung der Schriftform genügt auch eine Übermittlung in Textform, insbesondere mittels Telefax oder E-Mail.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten der Sitz der GAIN Software GmbH.
(3) Die Vertragspartner vereinbaren, bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, Vertragserweiterungen oder -ergänzungen, die sie nicht untereinander bereinigen können, die Schlichtungsstelle der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (www.dgri.de/), anzurufen, um den Streit nach deren Schlichtungsordnung in der zum Zeitpunkt der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gültigen Fassung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen. Die Verjährung für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt ist ab dem Schlichtungsantrag bis zum Ende des Schlichtungsverfahrens gehemmt; § 203 BGB gilt entsprechend.

